Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Fellowship „Internationale Digitalpolitik“

Über das Fellowship „Internationale Digitalpolitik“

Das „Fellowship Internationale Digitalpolitik“ stärkt die Beteiligung junger Menschen an internationalen Foren, Formaten und Entscheidungsprozessen der internationalen Digitalpolitik. Es fördert damit u. a. den Wissens- und Netzwerkaufbau für junge Menschen.

Rund 15 Fellows im Alter von 18 bis 30 Jahren erhalten im Zeitraum von Oktober 2024 bis Juni 2025 eine umfangreiche Förderung. Dies umfasst insb. die Reisekosten zum Internet Governance Forum 2024 (IGF) in Riad, Saudi-Arabien. Die Fellows nehmen außerdem am Strategieforum des BMDV im Februar 2025 teil. Abhängig von der Terminierung und der besteht außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren internationalen Formaten. Das Fellowship umfasst darüber hinaus fachliche und methodische Vor- und Nachbereitungsworkshops.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Umsetzung des Fellowships beauftragt.

Auswahlkriterien für das Fellowship

  • Alter zwischen 18 und 30 Jahre
  • Sprachkenntnisse: Deutsch (C2-Niveau) und Englisch (C1-Niveau)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft und/oder Wohnsitz in Deutschland
  • Verfügbarkeit zur Teilnahme an Workshops und Events zwischen Oktober 2024 bis Juni 2025
  • Besitz eines Reisepasses, der für die Dauer des Fellowships und mindestens sechs Monate darüber hinaus gültig ist, i.e. Dezember 2025
  • Ausbildung und/oder Studium mit digitalpolitischem Bezug
  • praktische Erfahrungen in der internationalen Digitalpolitik, ehrenamtlich oder beruflich
  • Motivation für langfristiges Engagement
  • Relevanz der in der Bewerbung dargelegten Positionen für die Strategie für die internationale Digitalpolitik der Bundesregierung
  • Diversitätskriterien

Verantwortung des Fellows

  • Fellows sind während ihrer Reisen im Rahmen des Fellowship-Programms verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften der besuchten Länder einzuhalten, einschließlich Einwanderungs- und Zollvorschriften sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
  • Es liegt in der Verantwortung des Fellows, alle notwendigen Reisedokumente (einschließlich eines gültigen Reisepasses und erforderlicher Visa) zu beschaffen.
  • Teilnahme an den vor- und nachbereitenden Workshops und internationalen Konferenzen, sofern keine validen Gründe für eine Nichtteilnahme vorliegen (z.B. Krankheit).
  • Während des Fellowships ist es in der Verantwortung der Fellows, sich aktiv bei den Workshops und den Events als auch in nationalen und internationalen Netzwerken einzubringen.

Nichterfüllung der Bedingungen

  • Sollte ein Fellow gegen eine der oben genannten Bedingungen verstoßen, behält sich die GIZ das Recht vor, das Fellowship vorzeitig zu beenden und entstandene Kosten zurückzufordern.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung:

  • Die Einreichung einer Bewerbung für das Fellowship Internationale Digitalpolitik führt nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung. Die GIZ entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens über Teilnahme am Fellowship.

Diese Teilnahmebedingungen legen die Erwartungen und Anforderungen an die Bewerber fest und dienen als verbindliche Grundlage für die Teilnahme am Fellowship-Programm.

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