Grenzüberschreitendes Frequenzmanagement: Erkenntnisse aus Indonesien, Deutschland und der EU

Indonesien

Am 1. September 2025 fand im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und des indonesischen Ministeriums für Kommunikation und Digitalisierung (MCDA) ein Wissensaustausch zum grenzüberschreitenden Frequenzmanagement in Indonesien, Deutschland und der EU statt. Die Veranstaltung wurde im Rahmen des Deutsch-Indonesischen Digitaldialogs durchgeführt, um bewährte Verfahren in der grenzüberschreitenden Frequenzverwaltung auszutauschen.

Ein Netz aus Lichtern, das sich über eine Stadt erstreckt und die digitale Verbindung symbolisiert
© Metamorworks-Shutterstock

Das grenzüberschreitende Frequenzmanagement gewinnt mit neuen Technologien wie dem Internet der Dinge (IoT), 5G, autonomem Fahren zunehmend an Bedeutung. Diese Technologien erfordern eine nahtlose Konnektivität und minimale Störungen. Dies stellt Länder vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Grenzregionen, bei unterschiedlichem technologischen Entwicklungsstand, unterschiedlichen nationalen Prioritäten und geografischen Gegebenheiten. Eine effektive Frequenzverwaltung ist daher unerlässlich, um Interoperabilität und die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile zu erschließen.

Die Austauschveranstaltung über grenzüberschreitendes Frequenzmanagement in Indonesien, Deutschland und der EU wurde von Dr. Marc Lendermann, Leiter des Referats für bilaterale Digitalpolitik beim BMDS, und Ichwan Makmur Nasution, Leiter des Zentrums für internationale Angelegenheiten beim MCDA, eröffnet. Beide Ministerien betonten die Bedeutung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen digitalen Infrastruktur. Sie hoben hervor, dass der bilaterale Austausch über einen technischen Dialog hinaus auch als Brücke zwischen den Regionen diene.

Frequenzverwaltung in der EU und in Deutschland

Was die Frequenzverwaltung in den EU-Mitgliedstaaten angeht, so lässt die Europäische Kommission den einzelnen Ländern weitgehend freie Hand, sich innerhalb des übergeordneten Rechtsrahmens selbst zu regulieren. Paul Lippens de Cerf aus dem Referat „Funkfrequenzpolitik“ der Generaldirektion CNETC der Europäischen Kommission erklärte, dass dies den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC), den Beschluss über das Programm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP) und die Funkfrequenzentscheidung umfasst. Diese Instrumente bildeten die Grundlage für die Frequenzzuweisung und Harmonisierung und legen Verfahren zur Minderung funktechnischer Störungen fest. Durch die harmonisierten Bedingungen werde zwar der Bedarf an separaten bilateralen Vereinbarungen reduziert, dennoch vermittelte die Europäische Kommission in bestimmten Fällen zwischen den Staaten und berücksichtigt dabei die besonderen Herausforderungen jedes einzelnen Mitgliedstaats.

Um den von der Europäischen Kommission festgelegten Rahmen vollständig umzusetzen, stützt sich Deutschland auf einen Rechtsrahmen, der das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), den Frequenzplan und die Frequenzverordnung umfasst. Wie Herr de Cerf jedoch erklärte, sind für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten möglicherweise noch zusätzliche Vereinbarungen erforderlich, um Interferenzen und technische Kompatibilität zu gewährleisten. In solchen Fällen, so Alexander Kühn, Leiter des Referats „Internationale und nationale Frequenzverwaltung“ bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), werde eine harmonisierte Berechnungsmethode angewendet, um vergleichbare Interferenzergebnisse vor der Frequenzzuweisung sicherzustellen.

Frequenzverwaltung in Indonesien

Während die EU über einen formellen Rechtsrahmen für die Harmonisierung der Frequenznutzung verfügt, fungiert die Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN) in erster Linie als Koordinierungsplattform, die Empfehlungen ausspricht und den Dialog zwischen ihren Mitgliedstaaten über die Zuweisung und Harmonisierung von Frequenzen fördert. In Indonesien unterliegen die grenzüberschreitende Verwaltung und Harmonisierung der Frequenznutzung den ITU-Funkvorschriften, der Regierungsverordnung Nr. 53/2000 und der Verordnung Nr. 7/2021 des Ministeriums für Kommunikation und Informatik. Frau Nurmaladewi, Teamleiterin für Luftfahrt- und Seeverkehrsfrequenzzuweisungen und Harmonisierung des Funkfrequenzspektrums bei der MCDA, erklärte, dass diese Rahmenwerke die Grundlage sowohl für die nationale Politik als auch für die internationale Zusammenarbeit bilden. Die Koordinierung mit den Nachbarländern erfolgt über bilaterale und regionale Ausschüsse oder Foren, was zu Vereinbarungen mit unterschiedlichem Umfang und Schwerpunkt führt. Diese Vereinbarungen sind unerlässlich, um eine effiziente Frequenznutzung über die weitläufigen Grenzen und unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten Indonesiens hinweg zu gewährleisten.

Die Veranstaltung endete mit einer Podiumsdiskussion, an der Vertreterinnen und Vertreter aus Regierung, Wissenschaft und Privatwirtschaft teilnahmen. Die Podiumsdiskussion förderte einen regen Austausch über gewonnene Erkenntnisse und vertiefte das gegenseitige Verständnis für bewährte Verfahren und Herausforderungen in den einzelnen Regionen.

Das Treffen legte den Grundstein für eine engere Zusammenarbeit zwischen Indonesien und Deutschland beim Aufbau einer widerstandsfähigen und nachhaltigen digitalen Infrastruktur.

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